Verleihung der österr. Staatsbürgerschaft | Beibehaltung der österr. Staatsbürgerschaft
Für zukünftige Österreicher:innen und Unionsbürger:innen
Ich unterstütze Menschen bei der Erlangung und auch der Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Vor dem Antrag bereiten wir gemeinsam die notwendigen Unterlagen auf, damit das weitere Verfahren zügig abgeschlossen werden kann. Bei dieser Vorprüfung kann ich ihnen rechtzeitig sagen, wo es im Verfahren zu Problemen kommen könnte und welche Nachweise vorsorglich organisiert werden sollten.
Vertretung im Verfahren
Während dem Verfahren biete ich Unterstützung, wenn das Verfahren länger als notwendig dauert helfen wir Ihnen, etwa aufgrund der langen Verfahrensdauer oder weil nach Ansicht der Behörde, anders als von Ihnen erwartet, die Voraussetzungen für die Verleihung fehlen sollten. In diesen Fällen berate ich Sie, ob und welche Rechtsmittel zur Verfügung stehen und kläre mit Ihnen die Erfolgsaussichten.
Ich unterstütze Sie auch bei einer Beschwerde gegen einen abweisenden Bescheid der Behörde und im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht.
Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft
Viele Österreicher:innen, die teilweise seit langem im Ausland leben, möchten die Staatsbürgerschaft ihrer neuen Heimat annehmen. Das würde allerdings zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft führen.
Um den Verlust zu vermeiden, muss die für Sie zuständige Landesregierung die Beibehaltung der österr. Staatsbürgerschaft bewilligen.
In einem Beratungsgespräch kläre ich mit Ihnen die Erfolgschancen eines Antrags ab. Möchten Sie einen Antrag stellen, bereite ich mit Ihnen gemeinsam den persönlichen Antrag auf Beibehaltung vor und unterstütze Sie bei der Auswahl und Organisation der nötigen Nachweise um Ihre Chancen zu erhöhen.
In den letzten Jahren habe ich mich in den folgenden Gebieten besonders spezialisiert. Daher wird in diesen Bereichen meine Expertise geschätzt. Sie finden Ihr Thema nicht in der Liste? Kontaktieren Sie mich, um abzuklären, ob ich Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen kann. Sollten ich Sie in einem Verfahren nicht vertreten können, empfehle ich Ihnen in diesem Gebiet spezialisierte und verlässliche Kolleg:innen.