Internationaler Schutz / Verfahren nach der Dublin-III Verordnung / Vertretung vor dem Bundesamt und dem Bundesverwaltungsgericht / Rechtsmittel an Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof …
Mehr als 15 Jahre Erfahrung bei der Vertretung von Schutzsuchenden
Ich berate und vertrete Sie in allen Phasen des Asylverfahrens.
Vor dem Bundesamt (BFA)
Ich bereite Sie ausführlich auf Ihre Einvernahme vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) vor und unterstütze Sie während der Befragung. Der persönlichen Anhörung beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) wird eine besondere Bedeutung beigemessen – setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit mir in Verbindung.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
Sollten Sie einen abweisenden („negativen“) Bescheid bekommen haben, verfasse ich für Sie eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht (BVwG).
Um Ihre Chancen auf eine positive Entscheidung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) zu erhöhen, bereite ich sorgfältig Ihre Unterlagen auf, helfe Ihnen bei der Recherche und Organisation weiterer Beweise und bereite Sie ausführlich auf die mündliche Verhandlung vor dem BVwG vor.
Bei der mündlichen Verhandlung stehe ich Ihnen zur Seite, interveniere, wenn es notwendig ist und helfen Ihnen, das Gericht von Ihren Erfahrungen im Heimatland und Ihren Befürchtungen zu überzeugen.
Vor den Höchstgerichten
Als Mitglied des Netzwerk Asylanwält*innen verfasse ich regelmäßig Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) sowie Revisionen an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH).
In den letzten Jahren habe ich mich in den folgenden Gebieten besonders spezialisiert. Daher wird in diesen Bereichen meine Expertise geschätzt. Sie finden Ihr Thema nicht in der Liste? Kontaktieren Sie mich, um abzuklären, ob ich Sie bei Ihrem Anliegen unterstützen kann. Sollten ich Sie in einem Verfahren nicht vertreten können, empfehle ich Ihnen in diesem Gebiet spezialisierte und verlässliche Kolleg:innen.