Transparenz bei den Kosten ist mir wichtig. Deshalb informiere ich Sie an dieser Stelle über die zu erwartenden Kosten, wenn Sie eine Erstberatung mit mir vereinbaren. Selbstverständlich klären wir alle offenen Fragen in einem persönlichen Gespräch, entweder in meiner Kanzlei oder im Rahmen einer Videokonferenz.
Kosten für Erstgespräche
Grundsätzlich beginnt jede Vertretung mit einem Erstgespräch, bei der Sie mir Ihr Anliegen schildern. Ich nehme mir für diese Beratung Zeit und versuche Ihr Problem – wenn möglich – schon bei dieser Beratung zu lösen oder Ihnen hilfreiche Ratschläge zu geben.
Erstgespräche sind daher nicht kostenlos.
Bitte stellen Sie mir bereits im Vorhinein erste Informationen zur Verfügung. So kann ich mich gezielt auf das Gespräch vorbereiten und die verfügbare Zeit noch besser nutzen.
Wenn ich Ihre Fragen bereits bei diesem Erstgespräch abschließend klären kann, wird dieses Erstgespräch pro angefangener Stunde verrechnet.
Unser einheitlicher Stundensatz für Erstgespräche beträgt EUR 250,– inklusive Mehrwertsteuer.
Beauftragen Sie mich bei diesem Erstgespräch mit Ihrer Vertretung, erfolgt eine gesonderte Honorarvereinbarung.
Kosten für Vertretungen
Sollten Sie eine Vertretung in einem Verfahren wünschen, wird schon beim Erstgespräch eine Vereinbarung für das Honorar getroffen.
In den überwiegenden Fällen vertrete ich auf Basis eines individuell vereinbarten Stundensatzes, oder – seltener – auf Basis der Allgemeinen Honorarkriterieren und des Rechtsanwaltstarifgesetzes (PDF) und verrechne meine Leistungen unter Anwendung des Einheitssatzes. Das gilt auch in Haftsachen und bei Rechtsmittel an die Höchstgerichte.
In der Regel vereinbare ich kein Pauschalhonorar für die gesamte Vertretung in einem Verfahren.
Grundsätzlich erwarte ich mir zu Beginn des Vertretungsverhältnisses eine Anzahlung Ihrerseits auf die von mir geschätzten Kosten des Verfahrens.
Sie können während und nach Ende eines Verfahrens eine Auflistung meiner Leistungen verlangen.
Nach der Unterzeichnung der Vollmacht erhalten Sie von mir eine Information über Ihre Rechte und eine schriftliche Honorarvereinbarung.
Bitte beachten Sie, dass in vielen Verfahren Gebühren (beispielsweise Gerichts- oder Eingabegebühren) zu zahlen sind, die ich in aller Regel vorstrecke und im Anschluss von Ihnen verlangen. Dabei handelt es sich nicht um mein Honorar.
Kontaktieren Sie mich.
Vereinbaren Sie online oder telefonisch Ihren Termin.
In einer Rechtsberatung klären wir erste Fragen, loten Ihre Möglichkeiten und Handlungsoptionen aus. Gemeinsam klären wir, ob Sie zur Durchsetzung Ihrer Interessen unsere anwaltliche Hilfe benötigen und wieviel ein Verfahren kosten würde.
Hahngasse 25/5, 1090 Wien (bis Jänner 2025)
T: +43 (0) 660 371 69 67
Neuer Kanzleisitz ab Jänner 2025:
Garnisongasse 7/2/19, 1090 Wien
T: +43 1 35 38 585
Mail: office@kanzlei-niederhammer.at